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Covid-19 / aws
Investitionsprämie

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ES GEHT AUFWÄRTS!

Covid-19 / aws Investitionsprämie

Investieren Sie jetzt in Technologien mit Zukunft!

Die Bundesregierung hilft Ihnen dabei!

Die österreichische Bundesregierung schafft mit der COVID-19 / aws Investitionsprämie Anreize für Unternehmensinvestitionen. Ein wertvoller Impuls zur Realisierung Ihrer Investitionsvorhaben.

AKTUELLE NEUIGKEITEN – Stand 10.2.2021:

Nicht vergessen: Anträge auf Investitionsprämie können noch bis Ende Februar 2021 bei der aws eingebracht werden.

Geplante Änderungen durch den Bund

Bei der Investitionsprämie sind folgende Erleichterungen in Vorbereitung:

  • Verlängerung der Frist für die erste Maßnahme, die den Beginn der Investition kennzeichnet, von derzeit spätestens 28. Februar 2021 auf den 31. Mai 2021
  • Verlängerung des Investitionsdurchführungszeitraums, der den Abschluss der Investition kennzeichnet, von derzeit spätestens 28. Februar 2022 auf den 28. Februar 2023 (bei Anträgen mit einem Investitionsvolumen bis zu EUR 20 Mio.)
  • Verlängerung des Investitionsdurchführungszeitraums, der den Abschluss der Investition kennzeichnet, von derzeit spätestens 28. Februar 2024 auf den 28. Februar 2025 (bei Anträgen mit einem Investitionsvolumen über EUR 20 Mio.)
  • Verlängerung der Abrechnungsfrist von drei auf sechs Monate

Bitte beachten Sie:
Die Anpassung der Richtlinie und die erforderliche Gesetzesänderung sind noch ausständig. Die geplanten Änderungen betreffen sowohl bestehende Anträge bzw. Verträge als auch neue Anträge.

Die neue Investitionsprämie – bis zu 14 % Zuschuss für Sie!

Das Investitionsprämiengesetz (InvPrG) trat am 24. Juli 2020 in Kraft und beinhaltet folgende Eckpunkte:

  • Gefördert werden materielle und immaterielle aktivierungspflichtige Neuinvestitionen in das abnutzbare Anlagevermögen eines Unternehmens an österreichischen Standorten, für die zwischen dem 1. September 2020 und 28. Februar 2021 die Förderung beantragt werden kann.
  • Erste Maßnahmen im Zusammenhang mit der Investition müssen zwischen 1. August 2020 und 28. Februar 2021 – nun verlängert auf 31. Mai 2021 – gesetzt werden.
  • Die Investitionsprämie beträgt grundsätzlich 7 % der Neuinvestitionen. Bei Neuinvestitionen in den Bereichen Digitalisierung, Ökologisierung und Gesundheit und Life-Science wird die Investitionsprämie von 7% auf 14 % verdoppelt.
  • Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses.
  • Gesetzliche Verankerung, dass Förderungen nach dem Investitionsprämiengesetz keine steuerpflichtigen Betriebseinnahmen darstellen und es auch zu keiner Aufwandskürzung kommt.
  • Als Förderungswerber kommen bestehende und neu gegründete Unternehmen aller Branchen und aller Größen in Frage.

 

 

Die Abwicklung der Förderung erfolgt über die Austria Wirtschaftsservice GmbH (AWS). Hier erhalten Sie auch die aktutellsten Informationen sowie Antworten auf die häufig gestellten Fragen (DOWNLOAD: FAQ Investitionsprämie – 21 Seiten).

 

 

 

Grenzen für förderungsfähige Neuinvestitionen pro Unternehmen bzw. pro Konzern:

  • Untergrenze: Das minimale förderbare Investitionsvolumen pro Antrag ist € 5.000,- ohne USt.
  • Obergrenze: Das maximal förderbare Investitionsvolumen ist € 50 Mio. ohne USt.

Details sind in der Förderungsrichtlinie definiert: Download Förderungsrichtlinie

Die Fördermittel sind mit 1 Milliarde Euro gedeckelt. Auf die Gewährung der Förderung besteht kein Rechtsanspruch. First come first serve. Daher unsere Empfehlung: Seien Sie schnell!

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In 3 Schritten zur nachhaltigen Technologie-Investition:

Welche Investition ist die Richtige für Sie? Wir beraten Sie gerne: